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Verfassungsrichter mahnt Abgeordnete wegen Nebenjobs

Mit der Veröffentlichung aller Nebeneinkünfte hat abgeordnetenwatch.de in der vergangene Woche eine öffentliche Debatte ausgelöst, in der sich auch der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts zu Wort meldet. Ihre Aufgaben im Parlament dürften Volksvertreter nicht "nur mit linker Hand" erledigen, mahnt Ferdinand Kirchhof.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 07.08.2014


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Der "Wirtschaftswoche" sagte Kirchhof, Abgeordnete müssten ihre parlamentarische Funktion voll erfüllen. "Wer dann noch Arbeitskraft und Zeit hat, kann gern noch anderes übernehmen. Aber dieses andere darf die parlamentarische Tätigkeit nicht verdrängen." Nebentätigkeiten dürften nicht dazu führen, "dass der Abgeordnete nicht an Sitzungen oder Abstimmungen teilnimmt oder seine Parlamentsaufgaben nur noch mit linker Hand erledigt", so Kirchhof. 

In die Debatte schaltete sich auch der frühere Verteidigungsminister und Staatsrechlter Rupert Scholz ein: "Das Mandat muss im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen, so will es das Abgeordnetengesetz. Wer etwa wegen seiner beruflichen Tätigkeit kaum an namentlichen Abstimmungen teilgenommen hat, handelt nicht im Sinne dieses Gesetzes."

Damit nahm Scholz Bezug auf den CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler. Dieser hatte seit Beginn der Legislaturperiode als Anwalt mindestens 967.500 Euro an Nebeneinkünften kassiert, im Bundestag aber bei 35 von 45 namentlichen Abstimmungen gefehlt.

Eine "typische Sommerlochdebatte" machte dagegen der parlamentarische Geschäftsführer von CDU/CSU, Michael Grosse-Brömer, aus. Fast 80% der Abgeordneten hätten gar keine Nebeneinkünfte, schrieb er auf Twitter. Damit hatte Grosse-Brömer zweifellos recht. Allerdings drehte sich die Diskussion um die wenigen Extremfälle. 11 der 13 Parlamentarier mit Einkünften von 100.000 Euro und mehr kommen aus der Unionsfraktion.


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