Änderung Landeswahlgesetz

Der Änderungsantrag der CDU wurde mit den Stimmen von CDU und Grünen angenommen. SPD und Linke stimmten mit "nein", während die FDP-Fraktion sich geschlossen enthielt.

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Dafür gestimmt
56
Dagegen gestimmt
39
Enthalten
6
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 110 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Torsten WarneckeTorsten WarneckeSPD11 - Hersfeld Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine WaschkeSabine WaschkeSPD15 - Fulda II Dagegen gestimmt
Portrait von Marius WeißMarius WeißSPD29 - Rheingau-Taunus II Dagegen gestimmt
Portrait von Kurt WiegelKurt WiegelCDU20 - Vogelsberg Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich WilkenUlrich WilkenDIE LINKE38 - Frankfurt am Main V Dagegen gestimmt
Portrait von Axel WintermeyerAxel WintermeyerCDU33 - Main-Taunus II Dafür gestimmt
Portrait von Janine WisslerJanine WisslerDIE LINKE35 - Frankfurt am Main II Dagegen gestimmt
Portrait von Karin WolffKarin WolffCDU50 - Darmstadt-Stadt II Dafür gestimmt
Portrait von Andrea YpsilantiAndrea YpsilantiSPD39 - Frankfurt am Main VI Dagegen gestimmt
Portrait von Turgut YükselTurgut YükselSPD36 - Frankfurt am Main III Dagegen gestimmt

Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Änderung des Landeswahlgesetzes gestellt. In dem CDU-Änderungsantrag wird festgelegt, dass die fünf Abgeordneten des Landtages, die in die Wahlkreiskommission entsandt werden, von den im Landtag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen werden.
Außerdem wurden in dem Änderungsantrag die Anpassungen der Wahlkreise, die das abgeänderte Landeswahlgesetz mit sich bringt, begründet.

Die geänderten Wahlkreise können Sie hier beim Landeswahlleiter Hessen einsehen.

Begründet wurde der Änderungsantrag damit, dass im Vorhinein kritisiert wurde, dass die Bestimmung der Mitglieder, die in die Wahlkreiskommission entsandt werden, zu intransparent seien. Zur Änderung der Wahlkreise kam es weil die Anzahl der Wahlberechtigten innerhalb der Wahlkreise zu stark schwankten. Dies sei nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass die Wahlen gleich sein müssen. Aufgrund der stark unterschiedlichen Einwohnerzahl in den vorigen Wahlkreisen haben die Stimmen in den verschiedenen Wahlkreisen nicht die gleiche Wertigkeit. Das ist besonders bei der Wahl der Erststimme (Direktkandidat*in) wichtig. Die zulässige Abweichung von plus/minus 25% der Anzahl der wahlberechtigten Personen pro Wahlkreis wurde einige Male überschritten, woraufhin die CDU und die Grünen anstrebten, das Landeswahlgesetz zu ändern.

Der Änderungsantrag der CDU wurde mit den Stimmen von CDU und Grünen angenommen. SPD und Linke stimmten mit "nein", während die FDP-Fraktion sich geschlossen enthielt.

In der Debatte rund um die Änderung des Landeswahlgesetzes wurde von Günther Rudolph (SPD) kritisiert, dass die Bevölkerungszahlen, auf die sich die Änderungen beziehen, veraltet wären, da sie aus dem Jahr 2015 stammen.
Hermann Schaus der Linken äußerte, dass diese Änderungen viel zu kurzfristig vorgenommen werden würden. Nicht mal ein Jahr vor der Wahl seien die Vorbereitungen schon voll im Gange.
Wolfgang Greilich (FDP) lobte, dass im Änderungsantrag festgeschrieben ist, dass die Fraktionen die Abgeordneten für die Wahlkommission vorschlagen und nicht der Landtagspräsident. Jedoch prangerte auch er die Verfahrenweise in der Gesetzgebung an. CDU und Grüne seien vorrangig am Machterhalt interessiert gewesen und weniger daran, die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze zu erfüllen.