Antwort 25.02.2026 von Bärbel Bas SPD
Die mit dem 13.SGB II- Änderungsgesetz vorgesehenen Änderungen bei den Aufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung beziehen sich nicht auf das Wohngeld und stehen auch nicht im Widerspruch zum NAP
Die mit dem 13.SGB II- Änderungsgesetz vorgesehenen Änderungen bei den Aufwendungen für Kosten der Unterkunft und Heizung beziehen sich nicht auf das Wohngeld und stehen auch nicht im Widerspruch zum NAP