(...) Und wenn es gelingt, über TTIP nachvollziehbar Impulse für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in Europa und den USA zu geben. TTIP darf aber umgekehrt nicht Einfallstor dafür sein: Dass Arbeitnehmerrechte geschliffen werden. Dass die öffentliche Daseinsvorsorge eingeschränkt wird. (...)
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(...) Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich mich auf die aktuelle Rechtsprechung des rheinland-pfälzische und des bayerischen Verfassungsgerichtshof vom Mai 2014 berufen; hier wurden jeweils ähnlich gelagerte Klagen von Unternehmen abgewiesen und die Gebühr für das Gebühröffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehangebot als verfassungsgemäß eingestuft. Der Rundfunkbeitrag als öffentlich-rechtliche Abgabe fußt dabei auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (...)
Sehr geehrter Herr Stoffen,
(...) Bayern hat mit dem Volksentscheid bereits ein bindendes Element der Volksbeteiligung. Die Volksbefragung ist dazu lediglich eine Ergänzung, die zwar rechtlich keine Bindungswirkung hat, aber faktisch sehr wohl Einfluss nehmen wird. (...)