Ein zentraler Punkt der Novelle ist die gesetzliche Absicherung und damit die Institutionalisierung des bereits existierenden Amtes der bzw. des Bundestierschutzbeauftragten. Durch diese Maßnahme wird die Position der Amtsinhaberin bzw. des Amtsinhabers erheblich gestärkt, sodass sie bzw. er noch wirksamer als zentrale Ansprechperson und Vermittler zwischen den Akteurinnen und Akteuren agieren kann.
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Leider werden gesetzliche Initiativen von ihm oft durch den Koalitionspartner FDP und – mindestens ebenso oft – durch die Landesregierungen im Bundesrat verwässert oder blockiert.
Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert, ohne die wirtschaftliche Grundlage der Tierhalter zu gefährden
Sachsen ist jetzt bereits auf gutem Weg, das No. 1 Bundesland in Hinblick auf Katzenjammer zu werden. Das muss leider erstmal reichen.
Der Tierschutz ist immer eine herausfordernde Balance zwischen notwendigen Verbesserungen für die Tiere und der Entwicklung praxistauglicher Regelungen, die dann auch umgesetzt werden können. Grundsätzlich zählt Deutschland bereits zu den führenden Nationen in diesem Bereich, vor allem in der Nutztierhaltung.