
(...) Es ist in der Tat so, dass das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz am 25. 5.2007 in 2./3. (...)
(...) Es ist in der Tat so, dass das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz am 25. 5.2007 in 2./3. (...)
(...) So einfach ist die Sachlage beim neuen Unterhaltsrecht aber nicht. Ein so schwieriges, für viele Menschen so weit reichendes und so kontrovers diskutiertes Gesetzeswerk wie das neue Unterhaltsrecht kann in der politischen Auseinandersetzung nicht einfach „übers Knie gebrochen“ werden. Es ist in meinen Augen deshalb ein klassisches Beispiel für beste demokratische Gepflogenheiten, wenn berechtigter Meinungsstreit entsprechend kontrovers diskutiert wird – auch öffentlich. (...)
(...) Das zuständige Ressort, das Bundesjustizministerium, prüft zurzeit die Relevanz der Entscheidung und damit die Verfassungskonformität des Kompromisses. Erst danach kann es innerhalb der Koalition zu neuen Verhandlungen kommen, deren Ergebnis ich zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht absehen kann. (...)
(...) Geburtstag ihres Sohnes haben Sie die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen auf Antrag als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen (§ 33a des Einkommenssteuergesetzes). (...) Sie können Aufwendungen für den Unterhalt und das Studium ihres Sohnes dann bis zu 7680 Euro jährlich vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte abziehen. (...)
(...) Die umfassende Information potenziell "Betroffener" erscheint mir bei dieser Reform ganz besonders wichtig. Denn zukünftig müssen sich Paare - und gerade Frauen - vor dem Hintergrund des neuen Unterhaltsrechts sehr genau überlegen, welche Rollen- und Arbeitsverteilung sie in einer Partnerschaft wählen, wenn sie Kinder bekommen. (...)
(...) Deshalb wurde das Unterhaltsrecht (BT-Drs.16/1830) in der letzten Rechtsausschusssitzung von der Tagesordnung abgesetzt; eine zunächst angesetzte Sondersitzung fiel aus. Im derzeitigen Entwurf der Tagesordnung für die nächste Rechtsausschusssitzung ist der Gesetzentwurf nicht enthalten, allerdings kann die Koalition dies noch nachholen. (...)