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Wir setzen uns für den Tierschutz ein; eine Art Abschaffung der Nutztierhaltung durch die Hintertür werden wir nicht zulassen.
Das Grün geführte Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen ambitionierten Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes mit umfangreichen Maßnahmen vorgelegt, der am 24. Mai 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde
Totschlagfallen sind in Baden-Württemberg grundsätzlich verboten; nur wenige Ausnahmen möglich.
Im aktuellen Entwurf zur Reformierung des Tierschutzgesetzes werden daher Anpassungen vorgenommen, um diesen Handlungen entschieden entgegenzutreten und z.B. Amputationen zum Zwecke der Anpassung an bestimmte Haltungssysteme wollen wir konsequent verbieten.