Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Maria Michalk
Antwort 18.07.2012 von Maria Michalk CDU

(...) Die Unterschiede bei den Beträgen des Schonvermögens sind in den unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für die Leistungen Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Sozialhilfe nach dem SGB XII begründet. Gilt das SGB II für erwerbsfähige Arbeitslose, so ist das SGB XII für Personen gedacht, die nicht erwerbsfähig sind und aus eigenen Mitteln ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. (...)

Portrait von Monika Grütters
Antwort 18.07.2012 von Monika Grütters CDU

(...) Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Änderung von Vertragsmodalitäten bei laufenden Verträgen nicht immer möglich ist, da beide Vertragspartner zustimmen müssen. Sofern hier zwischen Senatsverwaltung und Caterer ein bereits längerfristiger Vertrag besteht, könnte es durchaus sein, dass die im Koalitionsvertrag festgehaltene Regelung erst bei Neuausschreibung des Auftrages greifen kann. (...)

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort 12.07.2012 von Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Auf sie haben die Rentnerinnen und Rentner einen gesetzlichen Anspruch, der nicht so einfach angetastet werden kann, denn er genießt Vertrauensschutz. Ein Großteil Rentenhöhe und der der Erhöhungen wird bestimmt durch die Höhe der geleisteten Rentenbeiträge. Das heißt konkret, es ist schon rechtlich nicht so einfach möglich, daß der Staat die Gesetze zu Lasten der Bezieher höherer Renten kürzt und geringere als die erworbenen Renten- und Rentenerhöhungsansprüche festlegt. (...)