Antwort 14.04.2023 von Johann Saathoff SPD
Bei dem Gesetzentwurf geht es auch um rückwirkende Zahlungen, denn die entsprechenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts stammen aus dem Jahr 2020.
Bei dem Gesetzentwurf geht es auch um rückwirkende Zahlungen, denn die entsprechenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts stammen aus dem Jahr 2020.
Sobald weitere Änderungen und die Abstimmung zwischen den Ressorts erfolgt ist und ein Konsens erzielt wurde, kann der Kabinettsbeschluss als geeinter Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
Es ist geplant, dass alle Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auch ohne Widerspruch eine bis zum Jahr 2021 rückwirkende Zahlung erhalten.
Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird.