Antwort 27.04.2023 von Anja Stahmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wenn es ein Tarifergebnis für den TV-L gibt, finde ich es richtig, das auch auf Beschäftigte im Beamtenverhältnis sowie Pensionäre zu übertragen.
Wenn es ein Tarifergebnis für den TV-L gibt, finde ich es richtig, das auch auf Beschäftigte im Beamtenverhältnis sowie Pensionäre zu übertragen.
Die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation bedeutet für mich auch, dass es keine Abkopplung der Versorgungsbezüge der Pensionäre von der Besoldung der aktiven Beamten geben darf.
Aber ja!
Das Inkrafttreten wird differenziert geregelt sein (z.T. rückwirkend).
Ich wünschte mir auch, dass wir das Gesetz bereits beschlossen hätten, der politische Prozess zu diesem Gesetz dauert aber leider etwas länger.
Arbeit muss sich lohnen und folglich muss es auch bei Erwerbstätigkeiten im unteren Einkommensbereich einen spürbaren finanziellen Vorteil gegenüber dem Sozialleistungsniveau geben.