
Sie beziehen sich auf den einmaligen Ausgleichsbetrag zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation in der Vergangenheit.
Sie beziehen sich auf den einmaligen Ausgleichsbetrag zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation in der Vergangenheit.
Es macht zu gegenwärtigen Zeitpunkt des Verfahrens keinen Sinn, sich mit einzelnen Beträgen aus den Besoldungstabellen zu beschäftigen.
die von Ihnen angesprochene Neuausrichtung beinhaltet den Systemwechsel zur Mehrverdiener-Familie als neue Bezugsgröße der Beamtenbesoldung. Dies spiegelt aus meiner Sicht die gesellschaftliche Situation sehr gut wider, wie beispielsweise die verbesserten Kinderbetreuungsangebote, die familienpolitische Teilzeit sowie das Homeoffice zeigen.
Bürgerservice im BMI
Zur Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG von Mai 2020 zur amtsangemessenen Besoldung auf Bundesebene im Rahmen einer Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes ist derzeit keine (auch nicht partielle) Anhebung der in Anlage IV ausgewiesenen Grundgehälter angezeigt