Antwort 15.05.2024 von Kathrin Michel SPD
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die einschlägigen Normen im Strafgesetzbuch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausreichend schützen.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die einschlägigen Normen im Strafgesetzbuch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausreichend schützen.
Über die persönliche Eignung eines Politikers entscheiden in unserer Demokratie vor allem die Wähler. Ich werde mich weiterhin für ihre Anliegen engagieren.
Die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung handhabt das so.