
Antwort ausstehend von Marco Wanderwitz CDU

Formal sind die Bundesländer für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zuständig, weshalb der Entwurf des Reformstaatsvertrags auch durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde. Insofern wird der Staatsvertrag nicht in den Bundestag kommen, sondern in den 16 Landesparlamenten beraten und ggf. beschlossen werden.
In Deutschland ist Medienpolitik Aufgabe der Länder, die in der Rundfunkkommission den Rechtsrahmen für unser Mediensystem schaffen.
Ich halte die bestehenden Jugendschutzgesetze für ausreichend und würde sie weder lockern noch verschärfen.