
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de



Durch den bereits sehr umfassenden Umfang der Reform, gab es die vorangegangene Entscheidung die psychiatrische Versorgung in einer separaten Reform zu bearbeiten, so dass bei der Anhörung hauptsächlich Akteure aus dem somatischen Bereich eingeladen waren


Eine Beteiligung der PKV an den Kosten des Transformationsfonds ist sachlich geboten und darüber hinaus ist es gerecht, diese Last nicht nur den gesetzlich Versicherten aufzubürden. Wir haben uns deshalb darauf verständigt, dass die PKV bis Ende September 2025 ihre freiwillige Beteiligung erklären kann. Wenn sie das nicht tut, wird es eine gesetzliche Regelung geben.

in der Tat war es im Gesetzentwurf ursprünglich so vorgesehen, dass der zu zahlende hälftige Anteil der Kostenträger an der Finanzierung des 50 Milliarden Euro starken Transformationsfonds allein von den gesetzlich Versicherten aufgebracht werden sollte.