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Sehr geehrter Herr Fangmann,
(...) Weitere Verbesserungen für Menschen mit Conterganschädigungen zu erreichen ist unser aller Ziel. Dieses Thema ist zur partei- und fraktionspolitischen Profilierung gänzlich ungeeignet. (...)
(...) Aber diesem Recht wird bislang nur ungenügend nachgekommen. Die bisher gezahlten „Conterganrenten“ und weitere finanzielle Leistungen reichen nicht, um bestehende Nachteilsausgleiche zu kompensieren. Finanzielle Nachteile – zum Beispiel durch Verdienstausfälle – für die Betroffenen und ihre Angehörigen kommen zu den direkten Schädigungen in Folge von Contergan hinzu. (...)
(...) der Bundestag hat am 25. April das Dritte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz verabschiedet. Darin ist rückwirkend zum 1. (...)
(...) Weitere Verbesserungen für Menschen mit Conterganschädigungen zu erreichen ist unser aller Ziel. Dieses Thema ist zur partei- und fraktionspolitischen Profilierung gänzlich ungeeignet. (...)