(...) Sobald eine Vaterschaft anerkannt ist, gibt es namensrechtlich also keine Probleme. Die bestehende Ehe ist nur von Bedeutung, wenn sich sozusagen kein "anderer Vater" (in diesem Fall also Sie) meldet. Dann wird der Ehemann als solcher vermutet und zahlt unter Umständen jahrelang Unterhalt für ein Kind, das nicht von ihm ist (Stichwort: "Kukuckskind"). (...)
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(...) die Situation der fehlenden Kindergarten-Plätze in Arheilgen ist bekannt – auch bei den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Stadtverordnetenfraktion. Deshalb hat die Fraktion einen Antrag in die Beratungen der Darmstädter Koalition eingebracht, der den Magistrat beauftragen soll, kurzfristig ein Konzept zu erarbeiten, den zusätzlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Arheilgen zu Beginn des kommenden Kindergartenjahres sicher zu stellen, leider hat es dort koalitionsintern noch keine abschließende Einigung darüber gegeben. (...)
(...) Kinder haben das Recht, von beiden Elternteilen umsorgt zu werden. Deutschland wurde, wie bereits gesagt, schon oft wegen verschiedener familienrechtlicher Regelungen und Entscheidung auf europäischer Ebene gerügt, im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments zum Beispiel, aber auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). (...)
(...) Ich glaube auch, dass wir noch mehr zur Förderung von Familien tun müssen. (...) Die Steuern auf Mineralöl halte ich jedoch für den falschen Ansatzpunkt zur Förderung von Familien. (...)
(...) Die meisten Frauen, so belegen es auch aktuelle Umfragen, möchten nach der Geburt ihres Kindes wieder in ihren Beruf einsteigen. Dabei sind ihnen die Unternehmen, die Frauen und deren Familien unterstützen, eine große Hilfe. Zudem ist es so, dass Frauen, die arbeiten gehen, Steuern zahlen, die auch den Familien zugute kommen, bei denen die Frau zu Hause bleibt. (...)