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Frage von Sebastian P. •

Frage an Erika Mann von Sebastian P. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Mann,

ich möchte mich hiermit auf die Frage von Peggy Böttger vom 30.03.2008 beziehen. Die Fragestellung war folgende:

"mein freund und ich erwarten ein kind, er möchte unbedingt das es seinen nachnamen bekommt, in wie fern darf er darauf rechtlich hoffen das es den erhält?"

Im Prinzip habe ich eine sehr ähnliche Frage, nur mit dem Unterschied, dass meine Freundin noch verheiratet ist und die Scheidung noch nicht eingereicht ist. Meine Freundin ist natürlich mit meinem Familiennamen einverstanden, so dass nun nur die Frage im Raum steht, wie dieser für unser gemeinsames Kind zu erreichen ist.

Vielen Dank im vorraus!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Plath,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Ihrer Frage können wir Ihnen folgende (unverbindliche) Auskunft geben:

Bekommt eine verheiratete Frau ein Kind und wird den Behörden gegenüber nichts weiteres erklärt, wird der Ehemann der Frau automatisch als Vater des Kindes angesehen. Erkennt jedoch ein anderer Mann die Vaterschaft des Kindes an, so ist dieser Mann auch rechtlich gesehen der Vater des Kindes (nachzulesen im § 1592 Bürgerliches Gesetz Buch-BGB). Anders gesagt: damit der Ehemann Ihrer Freundin nicht automatisch als Vater angesehen wird, müssen Sie erst den Behörden gegenüber die Vaterschaft für Ihr gemeinsames Kind anerkennen.

Soviel zu dem offensichtlichen Unterschied zu der Anfrage von Frau Böttger.

In dem Ihrigen Fall sollte der weitere Sachverhalt darüber hinaus ähnlich liegen wie in der Anfrage von Frau Böttger.

Wollen Sie beide das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind, können Sie gemeinsam den Nachnamen für das Kind aussuchen (siehe § 1617 I BGB). Sollte Ihre Freundin das Sorgerecht für das Kind alleine haben, kann sie den Nachnamen des Kindes aussuchen. Dies kann selbstverständlich auch der Name des Vaters sein (siehe § 1617 a BGB).

Sobald eine Vaterschaft anerkannt ist, gibt es namensrechtlich also keine Probleme. Die bestehende Ehe ist nur von Bedeutung, wenn sich sozusagen kein "anderer Vater" (in diesem Fall also Sie) meldet. Dann wird der Ehemann als solcher vermutet und zahlt unter Umständen jahrelang Unterhalt für ein Kind, das nicht von ihm ist (Stichwort: "Kukuckskind"). Ist aber klar, welcher Mann der Vater des Kindes ist, ist es egal, ob er mit der Mutter verheiratet ist. Dann kann das Kind seinen Namen tragen (gleichzeitig ist der Vater auch unterhaltspflichtig).

Verbindliche Auskünfte zu Ihrer Frage können Sie in jedem Fall bei einem Standesamt erhalten. Da wir leider keine verbindliche Rechtsberatung vornehmen können, möchte ich Ihnen dies daher auch in jedem Fall raten. Meist sind Fragen pauschal nicht zu beantworten und ggf. sind Fragen auch nur mit Rückfragen umfassend zu beantworten.

Ich wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Erika Mann