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Sehr geehrter Herr Körper,
vielen Dank für Ihre Nachricht zu den geplanten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung.

(...) ich kann verstehen, dass die Fragen Sie umtreiben. Mit den vorliegenden Vorschlägen zur Vorratsdatenspeicherung geht es jedoch nicht darum, alle Bürger unter Generalverdacht zu nehmen, sondern den Telekommunikationsanbietern eine sehr eng begrenzte Pflicht zur Speicherung weniger, genau bezeichneter Verkehrsdaten (aber keine E-Mails) aufzuerlegen. Zur ehrlichen Debatte gehört hierzu auch, dass Telekommunikationsdaten natürlich auch heute schon gespeichert werden, schon allein deshalb, weil die Anbieter diese Daten als Grundlage für die Rechnungsstellung brauchen. (...)

(...) Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben in ihren Urteilen strenge Voraussetzungen für die Vorratsdatenspeicherung festgelegt. Diese Vorgaben sind für mich Richtschnur für eine gesetzliche Regelung. (...)

(...) Das bedeutet, dass die bestehende strikte Zweckbindung für Mautdaten unverändert bestehen bleibt und es wird auch weiterhin kein Zugriff, beispielsweise durch Sicherheitsbehörden, auf diesen Daten geben. Lediglich in vollständiger und wirksamer anonymisierter Form sollen die Daten – in Abstimmung mit den Datenschutzbehörden - aber genutzt werden dürfen, um neue Konzepte der Verkehrslenkung und –steuerung zu entwickeln und so auch neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. (...)