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Sehr geehrter Herr Zimmermann.

Sehr geehrter Herr Sollinger,

(...) Das Grundgesetz schützt den Bürger insbesondere vor STAATLICHER Zensur. (...) Da es Ihnen jedoch freisteht, das Angebot von Google zu nutzen oder eben nicht, sollte in diesem Kontext nicht von "Zensur" gesprochen werden. (...)

(...) um Ihre Frage zum Verbraucherschutz und zu dem, was Bürgerinnen und Bürger sehen und hören offen zu beantworten, möchte ich Ihnen ganz einfach sagen, dass sowohl das Radiogerät als auch der Fernsehe einen Knopf haben mit dem man ab- und einschalten kann. Sendungen, die man nicht sehen will, die man nicht gut findet muss man nicht sehen, deshalb muss aber nicht ein großes staatliches Verbotsinstrumentarium in Gang gesetzt werden. (...)

(...) Es obliegt dem Bayerischen Ministerium, das eine BSE-Risikoanalyse in Auftrag gegeben hat, über eine evtl. Veröffentlichung zu entscheiden. (...) Der Ausdruck „BSE/vCJK-Langzeitversuch“ deutet darauf hin, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den gemeinschaftsrechtlichen und nationalen BSE-Schutzmaßnahmen nicht angestrebt wird. (...)