(...) Wir fordern die konsequente Einhaltung des Vorsorgeprinzips im Gentechnikrecht, wonach zunächst bewiesen werden muss, dass Produkte für Mensch, Tier und Umwelt ungefährlich sind. Derzeit berufen sich die Saatgut-Konzerne Monsanto, BASF und Syngenta darauf, dass das Risiko von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht nachweisbar sei. Wir sagen: "Nicht-bekannt" ist nicht gleichzusetzen mit "nicht-gefährlich", höchstens mit "nicht-untersucht". (...)
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(...) Mein Wissen reicht immerhin so weit, daß ich davon überzeugt bin, man soll die Finger von genetisch veränderten Lebensmittel lassen und als Voraussetzung dafür sollte bei jedem Kaufangebot von Lebensmittel leicht erkennbar markiert sein, ob es sich um ein so verändertes Produkt handelt. (...)
(...) Mit Blick auf den Verbraucherschutz finde ich die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" besonders wichtig. Sie unterstützt die Verbraucher nicht nur darin, in Zukunft selbst zu entscheiden, ob sie gentechnisch behandelte Produkte kaufen wollen, sondern gibt ihnen zudem die Möglichkeit, mit ihrem Einkauf direkt Einfluss darauf zu nehmen, ob sich der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft durchsetzt oder nicht. (...)
(...) Um den Grundstückseigentümer aber auch vor den theoretisch bestehenden Risiken der Übertragung einer Grundschuld, die zur Sicherung eines Anspruchs verschafft worden ist (Sicherungsgrundschuld) zu schützen, wurde dafür Sorge getragen, dass er die sich aus einem Sicherungsvertrag ergebenden Einreden gegen die Grundschuld auch jedem Erwerber entgegenhalten kann. Der neu in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingestellte § 1192 Absatz 1a BGB sichert, dass der gutgläubige einredefreie Erwerb bei Sicherungsgrundschulden insoweit ausgeschlossen ist. (...)
Sehr geehrter Herr Schlüsener,
Sehr geehrter Herr Schlüsener,