Sehr geehrter Herr Stelzer,
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(...) von einem ausspähen mit dem "Bundestrojaner" halte ich nicht viel.Grundsätzlich sollte ein Eingriff in die Privatsphäre nur bei begründeten Verdacht erfolgen und von einem Richter genehmigte werden. (...)
(...) nach den öffentlichen Erklärungen von Senator Lüdemann ist davon auszugehen, dass die Justizbehörde die falschen Zahlen nicht selbst erhoben hat, sondern von der Staatsanwaltschaft bekam. Die selbstherrliche Staatsanwaltschaft muss streng kontrolliert werden, denn dort läuft vieles schief. (...)

(...) Eine Entscheidung, ob die Schuldzuweisung auch nach dem 01.04.2008 ausgeschlossen wird, liegt nicht bei mir, sondern aufgrund der Gewaltenteilung im Zuständigkeitsbereich des OLG Karlsruhe. Vom Vorliegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums nach § 17 StGB kann nur ausgegangen werden, wenn auf die Verbindlichkeit des Feststellungsbescheides des BKA vom 18.6.2004 vertraut wurde. In einem anderen Fall kann das OLG Karlsruhe durchaus auch zu einem anderen Urteil kommen. (...)