Antwort 10.06.2024 von Parsa Marvi SPD
Das in der Praxis bereits vielfach praktizierte Wechselmodell, wonach beide Eltern die Kinder abwechselnd betreuen, soll in den Mittelpunkt gestellt und gesetzlich geregelt werden.
Das in der Praxis bereits vielfach praktizierte Wechselmodell, wonach beide Eltern die Kinder abwechselnd betreuen, soll in den Mittelpunkt gestellt und gesetzlich geregelt werden.
Das Wechselmodell, bei dem das Kind hälftig von beiden Elternteilen betreut wird, kann eine gute Lösung sein, sofern beide Eltern kooperationsfähig sind.
Bitte schreiben Sie mir direkt per E-Mail an s.toscani@cdu-fraktion-saar.de, damit ich individuell auf Ihr Anliegen eingehen kann.
