Frage von Edith L. • 25.04.2024

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Der Zuschlag auf Renten wegen Erwerbsminderung, die ab dem Jahr 2001 begonnen haben, wirkt daher zielgerichtet bei denjenigen, deren Erwerbsminderungsrenten besonders niedrig und die von den gesetzlichen Änderungen seit 2001 besonders betroffen waren.
Ist erhebliches Vermögen vorhanden, das auch verfügbar ist, ist dies unter Beachtung bestimmter Freigrenzen zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen.
Renten und Pensionen sind zwei verschiedene Systeme der Alterssicherung. Beide lassen sich nur schwer miteinander vergleichen.
Ob Sie einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Sie müssen nichts unternehmen.