Antwort 18.08.2023 von Hauke Hansen CDU
Den Antrag auf Prüfung können nur der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Insofern habe ich nur wenig direkte Möglichkeiten mich hier einzusetzen.
Den Antrag auf Prüfung können nur der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Insofern habe ich nur wenig direkte Möglichkeiten mich hier einzusetzen.
Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, muss ein Verbotserfahren geprüft werden. Es müssen unangreifbare Argumente vorgelegt werden.
Wir sind für die Prüfung eines Verbotes der AfD und würden dieser, falls nötig, auch im Landtag zustimmen. Allerdings ist grundsätzlich der Bundestag zuständig.
dies sollte durchaus unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geprüft werden.