Frage von Mark C. • 16.03.2014

Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU
Sehr geehrter Herr Castens,
(...) eine generelle Anerkennung von psychischen Erkrankungen als Berufskrankheit in Folge der Beschäftigung in einem so genannten Call Center halte ich nicht für sinnvoll und auch nicht für durchführbar. Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Krankheit und einer bestimmten beruflichen Tätigkeit ist hier meist sehr schwer nachzuweisen. (...)
(...) Was die Haftpflichtversicherung für diese freiberuflichen Hebammen angeht, so hat der Deutsche Hebammenverband Ende März einen neuen Gruppenversicherungsvertrag unterzeichnet, der bis Juni 2015 laufen soll. Die gestiegenen Kosten der Jahresprämie für freiberufliche Geburtshelferinnen, werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen. (...)