Sehr geehrter Herr Kreutzkam,
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Sehr geehrte Damen und Herren,
da der Vorgang bereits beim zuständigen Job-Center in Hildesheim bearbeitet wird, habe ich inzwischen von Herrn Kreutzkam Kopien des vorliegenden Schriftwechsels angefordert.
Sehr geehrte Frau Kohlhofer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Sie aus Dorsten-Wulfen kommen, habe ich Ihre Anfrage an den für Sie zuständigen Abgeordneten Dieter Grasedieck weitergeleitet.
Mit freudlichen Grüßen
Waltraud Lehn
Sehr geehrte Frau Kohlhofer,
(...) Ihre Unterstellung kann ich nicht recht nachvollziehen. In keinster Weise sehe ich Kinder als "Kinder alssfall" an - im Gegenteil, Kinder sind eine Bereicherung unserer Gesellschaft! Auch bin ich der Meinung, dass man aus der Formulierung, die Sie zitieren, solch eine Deutung in keinster Weise herauslesen kann. (...)
(...) Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 muss der Betreuungsbedarf eines Kindes – unabhängig von der Art der Betreuung und von konkreten Aufwendungen – steuerlich verschont werden. Dieser Vorgabe wird durch den – zusätzlich zum Kinderfreibetrag zu berücksichtigenden – Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung (§ 32 Abs. (...)