(...) Der derzeit geplante Weg einer jährlichen zusätzlichen finanziellen Leistung hat einen ganz einfachen Grund: die monatlichen Entschädigungsleistungen werden aus einer anderen Quelle finanziert als die geplante jährliche Sonderzahlung: Das Geld für die monatlichen Zahlungen kommt aus dem Bundeshaushalt (jährlich etwas über 30 Mio. Euro), die geplanten Einmalzahlungen werden finanziert aus einem sich aufzehrenden Stiftungsvermögen, das sich speist aus der von der Firma Grünenthal zugesagten Zuwendung in Höhe von 50 Mio. Euro und weiteren 50 Mio. (...)
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Sehr geehrte Frau Müller,
bitte lassen Sie mir doch Ihre Adresse und Telefonnummer zukommen, damit ich Ihnen persönlich antworten kann. Meine Kontaktdaten erhalten Sie auf www.caren-marks.de
Sehr geehrte Frau Müller,
Da Sie sich zeitgleich per Email desselben Inhalts an das Abgeordnetenbüro
von Frau Dr. Däubler-Gmelin gewandt haben, werden wir Ihnen die Beantwortung Ihrer Frage auf diesem Wege zukommen lassen.
(...) Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bringen einen Antrag zur angemessenen und zukunftsorientierten Unterstützung der Contergangeschädigten in den Deutschen Bundestag ein, in dem es um ein ganzheitliches Konzept zur Begleitung der Spätschäden geht. Außerdem werden wir einen Entwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in den Bundestag einbringen. (...)
(...) Seit einiger Zeit gibt es Vorschläge auf Länderebene, das bestehende GEZ-System bis 2013 zu reformieren. (...) Persönlich bin ich der Meinung, dass Studierende und Ausbildende als Nutzer nicht völlig von den Gebühren ausgeschlossen sein können, jedoch – wie früher – einen ermäßigten Satz zahlen sollten. (...)
(...) Es hat zugleich festgestellt, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat. Stelle sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, werde der Gesetzgeber dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art 6 Abs 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt. (...)