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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Jörn Thießen von Wolfgang K. bezüglich Familie

Mail an Prof_Thiessen

Sehr geehrter Herr Prof. Thießen,

ich stehe kurz vor dem Scheidungstermin nach 7 Ehejahren. Davon war meine Ex-Frau 6 Jahren wg. Kinderbetreuung und -Erziehung nicht erwerbstätig. Die Rentenversicherungsanstalt Bund in Berlin errechnete mir nun einen Abzug von 570 EURO zugunsten meiner Ex-Frau. Das ist fast exakt DIE HÄLFTE MEINER GESAMTEN RENTE. Hätte ich tatsächlich nur während der Ehe gearbeitet, wäre dieser Betrag selbstverständlich und korrekt. Ich arbeite jedoch bereits seit 1971, also seit 37 Jahren. Ohne jemals Arbeitslosenhilfe bezogen zu haben. Wie ist es möglich, die Hälfte der über ca. 35 Jahre gezahlten Beträge für eine 6 Jahre dauernde Ehe abzuzweigen? Und dies auch noch "Ausgleich" zu nennen? Kommt nicht "Ausgleich" von "gleich"? Meine Ex-Frau hat bereits heute Anspruch auf über 1500 EURO Rente, durch diesen Versorgungsmißbrauch erhält sie planungsgemäß über 2100 EURO - ohne die noch folgenden Beträge für die Beitragsjahre, die sie noch SICHER arbeiten wird. Sie ist Beamtin. Mir bleiben faktisch 570 EURO Rente nach 35 Beitragsjahren und somit ein Platz unter der Brücke oder bei der Bahnhofsmission. Dieser VersorgungsausGLEICH bewirkt eine Rente von über 2100 EURO ihrerseits, 570 EURO meinerseits. Ich tituliere dies in Gedanken und im laiendeutsch nicht als Ungerechtigkeit, sondern als Betrug. Ich werde mich damit, außerhalb deutschen Beamtenunrechts, an die Europäische Union, notfalls auch an Genf wenden. Das Vorgehen der Berliner Beamten und ihre "Rechtsgrundlage" verstößt bereits gegen Menschenrechte. Nicht mehr und nicht weniger! Bitte betrachten Sie meine haftigen Formulierungen nicht als Affront gegen Ihre Person. Es sind andere, die hier meinen Lebensnerv attackieren. Ich bin sehr gespannt auf Ihre Stellungnahme.

Mit freundliche Grüßen
Wolfgang Kachel

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