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Holger Haibach
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Frage von Achim S. •

Frage an Holger Haibach von Achim S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Haibach,

ich kann es leider nicht nachvollziehen, dass Sie mit Ihrer Zustimmung zu dieser Reform u.a. auch dafür gestimmt haben, dass Familienbande über Kinder und Ehepartner hinaus künftig im Erbrecht absolut negiert werden. Das unterschiedslose Zusammenlegen der Steuerklassen II und III (Geschwister/Nichten/Neffen und nichtverwandte Fremde) minimiert und reduziert den Begriff Familie in einer Art und Weise, die nach meiner Erfahrung nicht den Lebensgegebenheiten und dem Familienzusammenhalt der Mehrheit der Bürger in Deutschland entspricht.

Ich wüßte gern Ihre persönliche Begründung für Ihre Zustimmung zu diesem Teil der Reform? Die Abstimmung war frei und 28 Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion haben sich ja auch dagegen entschieden.

Basiert Ihre Zustimmung wirklich auf der entsprechenden familienpolitischen Einstellung und Überzeugung, dass Geschwister und deren "Abkömmlinge" ihrem Bruder, ihrer Schwester, ihrem Onkel und ihrer Tante wirklich genau so fremd sind wie jedwede Nachbarn, Freunde und Bekannte?

Oder ist es doch mehr die politisch-pragmatische Zustimmung zu einer summenneutralen Neuerfassung der anscheinend weiter dringend benötigten 4 Milliarden Erbschaftssteueraufkommen, bei der einfach nicht jeder zufriedengestellt werden kann?

Und hätte sich das Steueraufkommen im letzteren Falle tatsächlich so signifikant verringert, wenn die Freibeträge in den Steuerklassen II und III unter Wahrung des bisherigen Familienbildes weiterhin so verschieden wie bisher festgelegt worden wären?

Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen im voraus.

Und hoffe weiter, dass durch Initiativen im Bundesrat oder durch Initiative des Bundespräsidenten hier noch eine angemessene Änderung erfolgt. Ein relativ einfach zu begehender Weg hierzu ist ja anscheinend offen gelassen worden, da die Steuerklassen II und III ja auch im neuen Gesetz beibehalten wurden.

Mit freundlichem Gruß
Achim Stöcklein

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stöcklein,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de. Gerne will ich Ihnen meine Positionen erläutern.

Meines Erachtens ist es nicht so, dass sich das Bild innerhalb der Union gewandelt hat, dass nahe Verwandte nun nicht mehr zur Familie zählen. Die von Ihnen kritisierte Regelung lässt sich nur aus dem Gesamtkontext der Erbschaftssteuerreform erklären.

Allen Beteiligten ist die Arbeit an dem Gesetzentwurf nicht leicht gefallen, denn es gab in der Koalition und auch innerhalb der sie tragenden Fraktionen eine Reihe widersprüchlicher Ansichten. Ich glaube, dass nun ein Kompromiss gefunden wurde, der zwar nicht alle Menschen „glücklich“ machen wird, aber zumindest aus meiner Sicht vernünftige Lösungen darstellt. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer wird weiterhin rd. 4 Mrd. € betragen. Ein niedrigeres Steueraufkommen war mit den Sozialdemokraten leider nicht zu vereinbaren. Die aus den Reihen der Sozialdemokraten sogar erhobene Forderung nach einer Verdoppelung des Aufkommens der Erbschaftsteuer auf 8 Mrd. € haben wir entschieden abgelehnt.

Wir haben wir uns auch für eine steuerliche Besserstellung von Geschwistern, Nichten und Neffen in der Steuerklasse II eingesetzt. Auch wenn bei diesem Personenkreis zwar nicht dieselben Unterhalts- und Haftungspflichten wie bei den engeren Verwandten in gerader Linie bestehen, wäre für uns hier eine Besserstellung gegenüber der Steuerklasse III wünschenswert gewesen. Zwar konnte der Freibetrag für Personen der Steuerklasse II von bisher 10.300 € auf 20.000 € erhöht werden. Wir hätten hier gerne jedoch auch niedrigere Steuersätze beschlossen. Trotz intensiver Verhandlungen konnten wir mit den Sozialdemokraten hier leider keine Verständigung erzielen. Wir werden dieses Anliegen aber weiter im Blick behalten.
Was schließlich die künftig ausnahmslose Bewertung mit dem Verkehrswert anbelangt, so bitte ich zu bedenken, dass die Ausrichtung am Verkehrswert vom Bundesverfassungsgericht zwingend vorgegeben wird – insoweit gibt es keine politischen Spielräume. Um hier gerade auch im Hinblick auf selbstgenutzte Wohnimmobilien z.B. von Geschwistern, Nichten und Neffen etwaige Härten abzumildern, haben wir die Einführung einer besonderen Stundungsmöglichkeit bei Wohnimmobilien durchgesetzt. Sofern kein anderes Vermögen vorhanden ist, kann die Erbschaftssteuer bis zu zehn Jahren gestundet werden; in Erbfällen erfolgt dies zinslos.

Hier gibt es sicherlich noch Überarbeitungsbedarf, aber mit der derzeitigen Koalition ist dies leider nicht zu machen. Ich darf Ihnen aber versichern, dass sich unser Familienbild nicht grundlegend gewandelt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach