Antwort 13.05.2009 von Brigitte Zypries SPD
(...) wer ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, indem er diese Werke aus dem Internet herunterInternet speichert, handelt grundsätzlich rechtswidrig. Nur wenn eine Schranke des Urheberrechts eingreift, fehlt es schon am Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung. (...)