Frage von Manuel S. • 27.08.2020

Antwort ausstehend von Mario Kumpf AfD
(...) Es liegt in der Eigenverantwortung erwachsener Menschen, sich in diesen Situationen ein Attest ausstellen zu lassen (...)
(...) Betroffene Menschen können sich daher – wie bereits von Ihnen erwähnt – mit einem Attest von der Maskenpflicht befreien lassen. (...)
Hinsichtlich der Regelungen in Nordrhein-Westfalen wenden Sie sich bitte an Ihre Behörden und Abgeordneten vor Ort.
Ihre Frage, wer dafür haftet, wenn eine Person durch das Tragen einer Corona-Schutzmaske einen körperlichen Schaden erleidet, weil eine Maskenunverträglichkeit auftritt, ist zugegebener Maßen eher theoretischer Natur.