
Da wir mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts die Mehrstaatlichkeit aber nun grundsätzlich zugelassen haben, steht einer Neubeantragung aus Sicht des deutschen Rechts nichts im Wege.
Da wir mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts die Mehrstaatlichkeit aber nun grundsätzlich zugelassen haben, steht einer Neubeantragung aus Sicht des deutschen Rechts nichts im Wege.
Am 19. Januar 2024 hat die Ampel-Koalition im Bundestag das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert. Ein zentraler Aspekt der Reform ist die Verkürzung der Einbürgerungsfristen. Eine Einbürgerung ist somit künftig nach fünf Jahren möglich.
Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen.
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zu Mitte des Jahres in Kraft.
Sowohl Seite 8 (Gesetzesänderung) als auch Seite 19 (Gesetzesbegründung) beschreiben die gleichen Voraussetzungen. Alle drei Punkte müssen erfüllt sein.
Ich freue mich, dass wir Ihnen wahrscheinlich weiterhelfen können. Für Ihre Anliegen München-Land betreffend, bitte ich um Kontaktaufnahme mit meinem Kollegen.