Einen konkreten Zeitplan hierzu kann ich Ihnen leider nicht nennen.
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Unabhängig davon ist es nichts ungewöhnliches, dass nachfolgende Regierungen Entscheidungen der Vorgängerregierung zurückdrehen. Das sehen wir aktuell z.B. ganz deutlich bei der Migrationspolitik, die weitgehend rückabgewickelt wurde, obwohl die SPD viele der Regelungen noch in den letzten beiden Legislaturperioden gemeinsam mit uns beschlossen hat.
Duldungszeiten gelten nicht als rechtmäßiger Aufenthalt und werden deshalb nicht angerechnet. Es zählt erst die Zeit, in der Sie einen Aufenthaltstitel vorweisen können.
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend für Neugeborene.
eine angemessene Unterbringung aller Geflüchteter in Hamburg ist uns als SPD-Fraktion Hamburg ein wichtiges Anliegen und rechtliche Verpflichtung zugleich.
Angesichts von Krieg und Leid bleiben wir solidarisch und nehmen Menschen in Not auf. Obdachlosigkeit schutzsuchender Menschen muss unbedingt verhindert werden