Antwort 22.09.2021 von Martin Rabanus SPD
Die Nennung von 60% muss ein Versehen sein. Es handelt sich um eine Leistungsbegrenzung auf 70% der maximalen PV-Anlagenleistung.
Die Nennung von 60% muss ein Versehen sein. Es handelt sich um eine Leistungsbegrenzung auf 70% der maximalen PV-Anlagenleistung.
Zahlreiche Innovationen in der Photovoltaik deuten darauf hin, dass das Potenzial dieser Technologie bei weitem nicht ausgeschöpft ist. Wir wollen, dass die deutsche Solarindustrie zur Impulsgeberin wird und wollen deswegen diese Entwicklung mit gezielten Investitionshilfen unterstützen.
Eine Solarpflicht soll nur auf den Dächern gelten, wo es wirtschaftlich und technisch möglich und aus Denkmalschutzgründen zulässig ist.