
(...) Der Winterdienst der kommunalen Straßen fällt in die Zuständigkeit der Hansestadt Lüneburg (allgemeine Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden aus Art. 28 Abs. (...)
(...) Der Winterdienst der kommunalen Straßen fällt in die Zuständigkeit der Hansestadt Lüneburg (allgemeine Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden aus Art. 28 Abs. (...)
(...) Durch den Ausbau des Transportnetzes wird es ermöglicht, die fluktuierende regenerative Erzeugung bedarfsgerecht auszugleichen und Regelenergie und Systemdienstleistungen für die sichere Versorgung überregional zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise können auch die wesentlich höheren Volllaststunden von Offshore-Erzeugungskapazitäten in Norddeutschland effizient genutzt werden. (...)
(...) Ihren pauschalen Vorwurf der „laufenden Angebotskürzung“ kann ich nicht nachvollziehen. Vielmehr passt die Deutsche Bahn AG ihr Angebot im Fernverkehr der Nachfrage an. Dabei kann es auf bestimmten Strecken zum Wegfall einzelner Züge kommen. (...)