
Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert allen Beschäftigten das Recht auf Koalitionsfreiheit und schützt vor Zwang, einer Gewerkschaft beizutreten.
Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert allen Beschäftigten das Recht auf Koalitionsfreiheit und schützt vor Zwang, einer Gewerkschaft beizutreten.
Wir haben bereits umgänglich versucht, die Einträge bei Wikipedia zu ändern und zu einer neutralen Berichterstattung hin zu führen.
Wir wollen das Ausbautempo weiter steigern
Diese werden wir jedoch bilateral mit dem Minister klären und so außerhalb der Öffentlichkeit vertrauensvoll eine Lösung suchen.
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.
Es ist alleinige Aufgabe und Verantwortung der ukrainischen Regierung, die geeigneten Mittel zur Verteidigung und Wiederherstellung ihrer staatlichen und territorialen Souveränität zu wählen.