(...) bereits ausgesprochene Versagungen unbürokratisch zurückgenommen werden. Berlin ist derzeit das einzige Bundesland, das Asylsuchenden und geduldeten Personen noch derart grundsätzlich den Zugang zu einem Studium versagt. Dabei hat auch der Berliner Senat im August 2015 in seinem Flüchtlingskonzept betont, dass „die Aufnahme eines Studiums zukünftig nicht mehr aufenthaltsrechtlich untersagt werden soll“ - er setzt dieses aber noch nicht um. (...)
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(...) Zu dem Punkt mit der Vorabquote für ausländische Studierende: Es ist richtig, dass Flüchtlinge in aller Regel in die Vorabquote für „ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind“ (§ 7 BerlHZG) fallen. Für diese Personen sind je nach Hochschule 5-8% reserviert. (...)
(...) Voraussetzung für die Bewältigung der Flüchtlingskrise ist die klare Unterscheidung zwischen den wirklich Schutzbedürftigen und der großen Zahl derer, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen. (...) Nur wenn wir an diesen beiden Grundsätzen festhalten, werden wir die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung langfristig sichern. (...)
(...) Außerdem fordern wir einen unabhängigen Deutschlandfond für Integration, in den Unternehmen und Staat zu gleichen Teilen einzahlen und der Kommunen und Initiativen offen steht, um zum Beispiel Sprachförderung und berufliche Aus- und Weiterbildungen für Menschen zu finanzieren, die geringe deutsche Sprachkenntnisse und fehlende berufliche Qualifikationen vorzuweisen haben. Die Forderung nach einer Beteiligung der Wirtschaft an den Integrationskosten ist aus unserer Sicht plausibel. (...)
(...) Den Wunsch der Bevölkerung nach mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten auch zwischen den Wahltagen nehmen wir Bündnisgrüne sehr ernst. Wir setzen uns deshalb schon seit Jahren für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene ein. (...)