Der Nachhaltigkeitsfaktor dämpft zwar die jährlichen Rentenanpassungen.
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Die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Hierzu gehören auch Empfehlungen zum Renteneintritt.
Beim Thema Minijob liegen aktuell zwei Vorschläge vor: Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die die Opt-out-Möglichkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung beim Mini-Job abzuschaffen (Empfehlung 26).
Die Kommission empfiehlt, die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ zeitnah zu beenden.
Davon zu unterscheiden ist die Debatte um die Rente für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte "Rente mit 63" oder abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, deren Altersgrenze aktuell bei 64 Jahren und 6 Monaten liegt und von Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren genutzt werden kann.
Die konkrete Ausgestaltung der Regelung muss abgewartet werden. Ganz allgemein gilt: Änderungen beim Renteneintritt müssen schon aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben so ausgestaltet werden, dass der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge gewahrt ist.