Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD
Die Höhe der lohn- und beitragsbezogenen Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist grundsätzlich abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre und von der Höhe der versicherten Entgelte.
Die Höhe der lohn- und beitragsbezogenen Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist grundsätzlich abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre und von der Höhe der versicherten Entgelte.
Von einem Rentner während des Arbeitslebens bezogene Sonderzahlungen (beispielsweise ein „13. Gehalt“, ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld) wirken sich bereits heute rentensteigernd aus und bilden einen Teil der monatlichen Rente
Das Rentenrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Erfordernis der Nachweiserbringung vor.
Wie Sie selbst schon richtig schreiben, hat das Ganze mit unterschiedlichen Zahlungsterminen zu tun: