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Auf von der SPD eingebrachte, weiterführende Entlastungsregelungen konnte sich die Koalition leider nicht verständigen. Daher stellt die jetzt geltende Regelung einen Kompromiss dar, der leider nicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zufriedenstellend sein wird.

Wir wollen gerne, dass die Regel auch für getrennte Zähler gilt.

Aus dem Bundesprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen“ können Fördermittel für die Sanierung eines Wohnhauses beantragt werden, wenn dieses beispielsweise Smart-Home Lösungen beinhalten soll. Daher empfiehlt es sich, die Erneuerung der Elektrik gemeinsam in einem größeren Sanierungsvorhaben zu realisieren.

Eine 28ct-Preisobergrenze besteht im verabschiedeten Gesetz nicht für Wärmepumpen, sondern nur für Nachtstromtarife. Im Gesetzentwurf sah das noch anders aus.

Die jetzt geltende Regelung stellt einen Kompromiss der Ampel-Koalition dar.