Rentnerinnen und Rentner erhalten keine Inflationsausgleichsprämie, da die gesetzliche Rentenversicherung auf Beiträgen von Erwerbstätigen basiert. Ein Inflationszuschuss für Rentnerinnen und Rentnern würde die Versicherten zusätzlich belasten und das System überfordern.
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Mit der Inflationsausgleichsprämie haben wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern eine Möglichkeit für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geschaffen, ihren Beschäftigten in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst eine für sie günstige Unterstützungsleistung auszuzahlen.
Zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise und zur Stärkung der Einkommen der privaten Haushalte und Unternehmen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Allein im Jahr 2022 wurden drei Entlastungspakete geschnürt, die zusammengenommen ein Entlastungsvolumen von mehr als 95 Milliarden Euro hatten.
In meiner Rede bezog ich mich auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Demnach sind die Reallöhne gestiegen und die Inflation gesunken.
Als CDU setzen wir uns insgesamt für eine Politik ein, die die deutsche Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig macht.
Im September des letzten Jahres habe ich, in meiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Mindestlohnkommission in einem Schreiben darüber informiert, dass diese bei ihrer Entscheidung auch den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns zu berücksichtigen hat. Hierbei handelt es sich um einen international anerkannten Referenzwert zur Bewertung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne. Dieser Wert zugrunde gelegt, ergäbe sich für das Jahr 2026 eine Mindestlohnhöhe zwischen 14 und 15 Euro.