Frage von Julian H. • 23.07.2024

Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos
Im Bundeszentralregister können auch berufsrechtliche Konsequenzen vermerkt sein. Eine Tilgung ist davon abhängig, ob die Handlungen nicht mehr strafbewährt sind. Die Staatsanwaltschaft stellt auf Antrag der verurteilten Person fest, ob eine Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsfähig ist.
Ich gehe davon aus, dass dies zeitnah der Fall sein wird.
Ich gehe davon aus, dass dies zeitnah der Fall sein wird.
Welchen Umgang das Königreich Belgiens beim Thema Cannabis anwendet, liegt nicht im Einflussbereich der Bundesrepublik Deutschland, ihres Parlaments oder ihrer Bundesregierung.