
(...) Sie sprechen in Ihrem Eintrag meinen „aktionistischen Ansatz“ zum Verbot des Paintballspiels an. Hier sind Sie leider falsch informiert, ich habe mich bisher zu keinem Zeitpunkt öffentlich zu dieser Thematik geäußert. (...)
(...) Sie sprechen in Ihrem Eintrag meinen „aktionistischen Ansatz“ zum Verbot des Paintballspiels an. Hier sind Sie leider falsch informiert, ich habe mich bisher zu keinem Zeitpunkt öffentlich zu dieser Thematik geäußert. (...)
(...) Reale Spiele, in denen die Tötung oder Verletzung von Menschen in gewaltverherrlichender Weise praktiziert werden, sind mit der Wertordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar. Wir haben die Befürchtung, dass jedenfalls bestimmte Formen von Laserdrome- oder Paintball- / Gotcha-Spielen die innere Hemmschwelle zu gewalttätigen Konfliktlösungen herabsetzen. (...)
(...) Ich stimme Ihnen in Ihrer Argumentation zu: Wer ernsthaft glaubt, dass Spiele wie Paintball ursächlich für Gewalttätigkeit und Aggressivität sind, der käme ja aus einem Verbotswettbewerb bezüglich mancher Sportarten nicht mehr heraus. Es widerspricht eklatant liberalen Positionen, Bürgerfreiheiten durch Verbote zu beschneiden, zu denen nicht der geringste sachliche Grund besteht. (...)
(...) die Beichte ist absolut tabu, und zwar auch dann, wenn der Inhalt des Gespräches aus Gründen der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung von Interesse ist. Das Gespräch eines Mandanten mit einem Strafverteidiger ist absolut tabu. (...)
(...) Dass es sich dessen ungeachtet nicht empfiehlt, sich in dieser Frage an dieses Ministerium mit der Bitte um Auskunft zu wenden, zeigt uebrigens folgender Vorgang: Auf der Homepage des Hauses werden die Internetsperren mit "tausenden von Faellen" begruendet. Meine Frage nach der GENAUEN Zahl der Faelle konnte nicht beantwortet werden, weil (Zitat) diese Faelle wiederum in den oertlich zustaendigen Stellen "endbearbeitet" wuerden. (...)