
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


(...) Es ist davon auszugehen, daß Auskünfte über Privatadressen bestimmter Einzelpersonen an Privatpersonen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen auch in Zukunft vom Melderegister gegeben werden dürfen, es sei denn, es liegen begründete Auskunftssperren vor. (...)

(...) Ich habe regelmäßig darauf hingewiesen, dass Gläubiger eine Chance haben müssen, die Anschrift von Schuldnern zu erfragen. Anders können Sie keine Prozesse führen und keine Vollstreckung durchführen. (...)

(...) Die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen haben im Innenausschuss den Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP abgelehnt und wir haben im Bundestag gegen das gesamte Gesetz gestimmt. Der Hintergrund war nicht die Weitergabe von Meldedaten in den von Ihnen geschilderten Fällen, sondern ausdrücklich die Weitergabe der Daten an Adresshändler und Datensammler. (...)

(...) Insofern müssen Sie sich da keine Sorgen machen. Meine Fraktion und ich sind allerdings der Ansicht, dass es nicht sein kann, dass für Auskünfte zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels nicht mehr die Einwilligung des Betroffenen erforderlich sein soll – so, wie es die schwarz-gelbe Mehrheit im Deutschen Bundestag erst kürzlich verabschiedete. Hiergegen werden wir auch weiterhin politisch vorgehen. (...)

(...) Zum einen gilt dies für die Neuregelung der einfachen Melderegisterauskunft zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels. Auf Grundlage des derzeit gültigen Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) kann jede Person oder Stelle eine Auskunft zu Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelnen Einwohner bei der Meldebehörde erhalten (§ 21 Absatz 1 Satz 1 MRRG). (...)