Antwort 05.08.2009 von Kajo Wasserhövel SPD
Sehr geehrter Herr Wittek,
Sehr geehrter Herr Wittek,
(...) Im Übrigen möchte ich Sie – wie auch meine Kolleginnen und Kollegen es bereits getan haben – noch einmal darauf hinweisen, dass es in Deutschland das Prinzip der Gewaltenteilung gibt, das Parlamentariern verbietet, in Gerichtsverfahren einzugreifen oder Einfluss auf Gerichtsurteile zu nehmen. (...)
Sehr geehrter Herr Wittek,
(...) In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Gewaltenteilung, die es Bundestagsabgeordneten nicht erlaubt, sich in Gerichtsverhandlungen einzumischen. Mehr Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Gerichtsentscheidungen als jeder andere Bürger der Bundesrepublik haben sie verfassungsrechtlich nicht. (...)
Sehr geehrter Herr Wittek,