Frage von Martin G. • 17.07.2022

Antwort ausstehend von Priska Hinz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat von der Fristverlängerung bis 2027 ebenfalls Gebrauch gemacht, da die Zielerreichung aufgrund von natürlichen Gegebenheiten verfehlt wurde.
Eine Fristverlängerung bei den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie kann es nur geben, wenn die anhaltende Verdreckung unseres Wassers endlich beendet wird
Ich kann ihre Verwunderung nachvollziehen und möchte Ihnen die Gründe darlegen, die zu diesen Entscheidungen geführt haben.
Streuobstwiesen sind als „gefährdete“ Räume in der „Roten Liste“ geführt, deshalb müssen wir sie ganz besonders fördern und erhalten.