
Antwort ausstehend von Valentin Zill DKP

Grundsätzlich sind Frau und Mann vor dem Gesetz gleich. Deshalb sind beide gerecht, gleich zu behandeln. Mir ist es ein Anliegen das die Erziehungsleistung der Alleinstehenden entsprechend finanziell berücksichtigt wird.


Direkter Austausch mit Betroffenen und finanzielle staatliche Unterstützung zur Umsetzung.