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Da die Steigerung des Gaspreises deutlich höher war als bei anderen Heizmitteln haben wir uns entschieden diesen in etwa auf das Niveau des Ölpreises zu senken.

der Schutzschirm zur Abschwächung der gestiegenen Energiekosten der Bundesregierung sieht grundsätzlich keine Subvention von nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas vor.

Die Antwort hatte ich immer wieder verschoben, weil ich Ihnen gerne einen Link zur Antragsstellung geschickt hätte. Denn Bund und Länder haben ja einen Härtefallfonds beschlossen, der genau für solche Fälle wie den Ihren gelten soll -also für Flüssigtanks, Heizöl und Pelletheizungen.

Neben dieser besonders aktuellen Subventionsmaßnahme unterstützt die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger, neben der bekannten Möglichkeit der Einspeisevergütung, durch regionale Förderprogramme sowie zinsgünstige Kredite.

Nach den Vorschlägen der Kommission Gas und Wärme sollen private Haushalte für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Preis von maximal 12 Cent pro Kilowattstunde bezahlen