
Diese Gutachten haben stets beratenden Charakter und der Gutachter selbst haftet nur für ein vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig erstelltes Gutachten.
Diese Gutachten haben stets beratenden Charakter und der Gutachter selbst haftet nur für ein vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig erstelltes Gutachten.
Über eindeutige Vorgaben im deutschen Wasserrecht wird sichergestellt, dass die Wasserressourcen im Gemeinwohlinteresse bewirtschaftet und vor einer übermäßigen Nutzung geschützt werden.
Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass es seine Funktion als Bestandteil des Naturhaushaltes und als wichtigste Lebensgrundlage erfüllen kann
Die Gutachten, die zeitnah den Mitgliedern des Gemeinderates Überherrn und voraussichtlich ab 12. April auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden
Auch das Saarland arbeitet seit Ende 2019 im Bereich Grundwasser an dem Verbundprojekt der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, dem sogenannten KLIWA-Projekt mit.
Das Saarland arbeitet an dem Verbundprojekt der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, dem sogenannten KLIWA-Projekt, mit.