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Antwort 24.06.2015 von Tom Koenigs BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Noch weniger tragfähig ist die Begründung, die nach Aussage von Mansours Anwalt dem ägyptischen Auslieferungsersuchen zugrunde liegt. Angebliche „Unwahrheiten“ zu verbreiten und dadurch die „Sicherheit Ägyptens“ zu gefährden, kann in Deutschland kein Haftgrund und kein Grund für eine Auslieferung in ein anderes Land sein. Dies wäre illegal und weder mit dem Grundgesetz noch mit der Pressefreiheit vereinbar. (...)