Antwort 10.03.2006 von Ulrich Goll FDP
Sehr geehrter Herr Schauer,
Sehr geehrter Herr Schauer,
Lieber Herr Heinbach,
gerade weil ich mich mit diesem Thema beschäftigt habe, halte ich die Datenspeicherung aus Gründen der Straftatsvermeidung und Aufklärung für völlig richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hoffmann
Sehr geehrter Herr Knickel,

Sehr geehrter Dr. Spaarmann!
Lieber Herr Heinbach,
a. auch eine bekannte Vorratsspeicherung wirkt präventiv, da jedem potentiellen Straftäter klar sein muß, dass er ein hohes Aufdeckungsrisiko eingeht.