Frage von John M. • 27.08.2024

Antwort ausstehend von Frank Dittrich Die Linke
Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich damit im vergangenen Jahr auf 53,4 Milliarden Euro.
Auf die Altersentschädigung der Abgeordneten kann man nicht verzichten. Dafür gibt es keine gesetzliche Möglichkeit.
Es darf keine Doppelbesteuerung von Renten geben. Dies gilt sowohl für heutige als auch für künftige Rentnerinnen und Rentner. Ich sehe in der Doppelbesteuerung von Renten aus der Rentenversicherung eine klare Verfassungswidrigkeit.