
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ist die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich.
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ist die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich.
Zu den Aufenthaltstiteln, die zwingend vorliegen müssen, gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.
Die Gesetze der Bundesregierung werden ja mit der Koalitionsmehrheit verabschiedet. Deswegen sehe ich keine Gefahr.
Die Vergabe der Staatsangehörigkeit und die entsprechenden Modalitäten werden von jedem Staat individuell geregelt, einschließlich der Frage, ob ein sogenannter "Doppelpass" möglich ist.
Und eine Einbürgerung erfolgt nie automatisch, sondern immer auf Antrag. Das gilt auch für ehemalige deutsche Staatsangehörige.
Wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.