
Zu den Aufenthaltstiteln, die zwingend vorliegen müssen, gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.
Zu den Aufenthaltstiteln, die zwingend vorliegen müssen, gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.
Die Gesetze der Bundesregierung werden ja mit der Koalitionsmehrheit verabschiedet. Deswegen sehe ich keine Gefahr.
Die Vergabe der Staatsangehörigkeit und die entsprechenden Modalitäten werden von jedem Staat individuell geregelt, einschließlich der Frage, ob ein sogenannter "Doppelpass" möglich ist.
Und eine Einbürgerung erfolgt nie automatisch, sondern immer auf Antrag. Das gilt auch für ehemalige deutsche Staatsangehörige.
Wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform gilt eine generelle Voraufenthaltszeit [...] von fünf Jahren [...] zusätzlich zur Erfüllung weiterer Voraussetzungen wie Lebensunterhaltssicherung, Wohnung, Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen und der deutschen Gesellschaft usw..